Illustration: Irene Sackmann

Ein lernendes Gesetz

Die Leiterin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger über die Grenzen der Forschungsfreiheit beim Fracking – und wie man trotzdem neue Erkenntnisse zu gewinnen versucht.

Umweltschützer wollen das sogenannte Fracking in Deutschland komplett verbieten – wie ist das mit der im Grundgesetz verankerten Forschungsfreiheit vereinbar, auf die sich wiederum Wissenschaftler in Deutschland berufen?
Krautzberger: Hier geht es nicht nur um die grundgesetzlich verbürgte Forschungsfreiheit. Beim Fracking will man ja an Gas- und Ölvorkommen herankommen, die in Gesteinsschichten gebunden sind. Dazu wird in diese Schichten ein Gemisch aus Wasser, Sand und eben einem kleinen Teil Chemikalien gepumpt. Bei diesen Chemikalien befürchtet man, dass sie ins Grundwasser gelangen und auch beim Menschen zu Gesundheitsschäden führen.

Das ist aber noch nicht erwiesen.
Krautzberger: Nein, das ist es nicht in jedem konkreten Fall. Aber es ist eine von mehreren offenen Fragen, die die Umweltauswirkungen von Fracking betreffen, und mehr als ein bloßer Verdacht. Wir haben viele Gutachten dazu auswerten lassen. Und man kann sagen, dass die Anwendung von Fracking mit Risiken für Gesundheit und Umwelt verbunden ist. Deshalb ist es klar und nachvollziehbar, dass Umweltschützer Fracking vollständig verbieten wollen. Doch die Wissenschaft sollte die Gelegenheit bekommen, das Ganze zu erforschen und die Gefahren zu evaluieren. Die Forschungsfreiheit ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht. Für ein Forschungsverbot braucht es schon sehr gewichtige Gründe.

Wie sollen diese gegensätzlichen Haltungen in Einklang gebracht werden?
Krautzberger: Der vorliegende Gesetzentwurf versucht, alle Seiten zu berücksichtigen. Er stellt eine Art lernendes Gesetz dar.

Wie funktioniert das?
Krautzberger: Zunächst einmal sollen in Deutschland lediglich ausgewählte Demonstrationsprojekte zum Fracking in Schiefergas- und Kohleflözgaslagerstätten durchgeführt werden, um die Praxistauglichkeit zu testen und weitere Daten zu gewinnen. Die Projekte sollen intensiv analysiert und bewertet werden, sodass zuverlässige Informationen über die Wirkung des Frackings auf die Umwelt gewonnen werden. Dazu gehört zum Beispiel, wie die Chemikalien auf die Umwelt wirken und ob sie ins Grundwasser gelangen.

Das Gesetz passt sich also an den aktuellen Erkenntnisstand an.
Krautzberger: Ja, dieses lernende Gesetz erscheint uns als ein sinnvoller Weg, um zu ergründen, wie die Risiken durch Frackingtechnologien tatsächlich beschaffen sind, und dann zu entscheiden, ob Fracking auch im kommerziellen Maße eingesetzt werden soll. 

Nahaufnahme: Tierschutz vs. Forschungsfreiheit

Illustration: Irene Sackmann

Ein Hirnforscher experimentiert in Bremen mit Makaken – gegen extreme Widerstände aus der Gesellschaft. Beide Seiten haben gute Argumente auf ihrer Seite.
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