Vorlesung ohne Professor (Foto:.marqs/photocase.de

Ferrari statt Vorlesung

Kolumne,

Volles Gehalt und nur zweimal die Woche arbeiten? Geschäftstüchtige Professoren schieben die lästige Lehrtätigkeit auf ihre Mitarbeiter ab und kümmern sich lieber um lukrative Nebenverdienste - zu Lasten der Studierenden. Höchste Zeit, eine Anwesenheitspflicht für Professoren einzuführen, meint unser Kolumnist Metin Tolan.

In meinem letzten Beitrag „(Da-)Sein oder nicht (Da-)Sein? – Teil 1“ habe ich etwas über die inzwischen viel diskutierte Anwesenheitspflicht von Studierenden in Veranstaltungen geschrieben. Dabei fehlt der Diskussion über die Anwesenheitspflicht eine wesentliche Facette: Wenn man dieses Thema schon diskutiert, dann sollte man es auch einmal aus einem ganz anderen Blickwinkel betrachten – und kritisch die Anwesenheit von Professoren in ihren Lehrveranstaltungen oder allgemein an ihrem Arbeitsplatz unter die Lupe nehmen. Man könnte nun fragen, was es da genau zu diskutieren gibt?

Studierende bestimmter Fächer wissen, was ich meine. So ist es zum Beispiel üblich, dass in manchen Fächern Professoren maximal zwei Tage pro Woche an ihrer Universität anwesend sind – und das permanent während der Vorlesungszeit. Der Rest der Zeit wird im Büro des eigenen Unternehmens verbracht. Man müsse den Studierenden ja auch die Praxis beibringen, heißt es dann immer. Das erweist sich in der Regel aber als sehr schwierig, weil sich das entsprechende Büro meistens in Hunderten Kilometern Entfernung von der jeweiligen Universität befindet. Hier werden also volle W-3-Beamtengehälter von mindestens 80.000 Euro im Jahr plus die spätere Pension an Professoren gezahlt, die maximal zwei Tage pro Woche innerhalb der Vorlesungszeit und so gut wie gar nicht außerhalb der Vorlesungszeit an ihrem Arbeitsplatz anwesend sind! Dies hat sich so fest eingebürgert, dass es auch noch als unvermeidbar von allen Beteiligten angesehen und toleriert wird. Kritikern hält man sogar einen Neidkomplex entgegen, denn man erfülle ja seine neun Semesterwochenstunden Lehre, heißt es hier immer wieder. Als ob ein Professor nur eine Wochenarbeitszeit von neun Stunden hätte. Und ob die neun Stunden Lehre, die dann am Stück abgeleistet werden, wirklich einer harten Überprüfung standhalten würden, erörtere ich hier lieber nicht weiter. Hieraus haben manche Universitäten immerhin schon Konsequenzen gezogen und schreiben nur noch halbe Professuren in den betroffenen Fächern aus. Das spiegelt dann wenigstens etwas besser die Wahrheit wider und alle Beteiligten können sich halbwegs in die Augen schauen. 

Metin Tolan

Metin Tolan
Metin Tolan (Foto:Jörg Heupel)

Metin Tolan schreibt auf MERTON regelmäßig über Wissenschaft und Hochschule. Als Prorektor Studium und als Professor für Experimentelle Physik an der TU Dortmund hat er unmittelbare Einblicke in die Untiefen des wissenschaftlichen Großbetriebs. Als Forscher beschäftigt er sich mit dem Verhalten von Polymeren, Flüssigkeiten oder Biomaterialien. Der Stifterverband und die Deutsche Forschungsgemeinschaft haben ihn 2013 mit dem Communicator-Preis für gute Wissenschaftskommunikation ausgezeichnet.

Sind neun Stunden Lehre genug?

Es gibt aber auch andere Fälle von Fehlverhalten, die nicht so offensichtlich sind. In einigen Fächern ist es üblich, dass der entsprechende Professor zwar im Vorlesungsverzeichnis als Lehrender aufgeführt wird, aber in der Vorlesung selbst von den Studierenden selten bis gar nicht gesichtet wird. Dies wird dann dadurch „legalisiert“, dass im Vorlesungsverzeichnis der jeweilige Professor und ein „weniger bekannter Name“ als Dozenten aufgeführt werden, wobei Letzterer die Veranstaltung hält und Ersterer im optimalen Fall immerhin noch mit in der Vorlesung sitzt und auf seinem Laptop seine E-Mails abarbeitet, aber in der Regel nicht einmal anwesend ist. 

Auch kann es schon mal vorkommen, dass Klausuren Durchfallquoten von 80 bis 90 Prozent haben, weil der Professor es sich am Ende dann doch nicht nehmen lässt, die Klausuraufgaben zu stellen, der „weniger bekannte Name“ aber in der Vorlesung inhaltlich etwas ganz anderes gelehrt hat. Übrigens: Das lästige Korrigieren der Klausuren übernimmt dann natürlich auch wieder der „weniger bekannte Name“. Der Professor erläutert der staunenden Öffentlichkeit sogar noch anhand dieses Beispiels, wie sehr er doch den wissenschaftlichen Nachwuchs fördere, denn nur so könne der „weniger bekannte Name“ wichtige Lehrerfahrungen sammeln. Dabei weiß jeder, dass dies lediglich ein schamloses Ausnutzen der eigenen Mitarbeiter ist, denn berufen wird man an eine Universität aufgrund seiner Forschungs- und nicht seiner Lehrleistungen, was auch völlig richtig ist. Ob es wirklich Nachwuchsförderung ist, wenn ein frisch berufener Juniorprofessor sofort die große Grundvorlesung für Nebenfächler mit mehr als 1.000 Studierenden plus Videoübertragung in einen anderen Hörsaal hält beziehungsweise halten muss, das müssen die Verantwortlichen selber entscheiden. Ich dachte jedenfalls immer, dass Juniorprofessoren wissenschaftlich „durchstarten“ müssen und dass die etablierten Professoren diesen jüngeren Kollegen dabei so gut es geht helfen sollen.

Keine Freiheit „von“ der Lehre

Die Freiheit der Lehre und der Wissenschaft ist ein hohes Gut, welches mit allen Mitteln von den Universitäten verteidigt werden sollte. Dies sollte sich aber ausschließlich auf die Inhalte beziehen und nicht als Freiheit „von“ der Lehre und „von“ der Wissenschaft interpretiert werden.

Metin Tolan

Die Landesregierungen haben die Anwesenheitspflicht für die Studierenden geregelt, jedenfalls glauben sie dies, ohne dass es dafür eine wirkliche Notwendigkeit gegeben hätte. An das heißere Eisen, die Anwesenheitspflicht für Professoren, traut man sich lieber nicht ran. Natürlich gäbe es einen Aufschrei und man würde reflexartig den Satz „Das ist ein Angriff auf die Freiheit der Lehre!“ oder gar „Das ist ein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft!“ hören. In der Tat ist die Freiheit der Lehre und der Wissenschaft ein hohes Gut, welches mit allen Mitteln von den Universitäten verteidigt werden sollte. Dies sollte sich aber ausschließlich auf die Inhalte beziehen und nicht als Freiheit von der Lehre und von der Wissenschaft interpretiert werden.

Ich glaube, hier besteht ein sehr großer Handlungsbedarf, wenn man die Qualität der Lehre an deutschen Universitäten verbessern möchte. Nicht dass Professoren Lehrveranstaltungen generell besser halten als ihre Mitarbeiter; jeder hat sich in seinem Studium sicher schon einmal darüber gefreut, dass der Professor auf Dienstreise war und sein junger, dynamischer Assistent ihn in der Vorlesung vertreten hat. Aber die permanente Abwesenheit von den eigenen Lehrveranstaltungen zeigt die generelle Einstellung gegenüber der Lehre und den Studierenden. Und die ist in einem solchen Fall sicherlich stark verbesserungswürdig. Wenn einem die Lehre so egal ist, dann hat das auch Auswirkungen auf den ganzen Lehrbetrieb und führt es letztlich dazu, dass Studierende ihre Ziele nicht erreichen.

Je „geschäftstüchtiger“ ein Professor ist, desto seltener ist er in seinen Lehrveranstaltungen anzutreffen.

Universitätsprofessoren werden aufgrund ihrer Forschungsleistungen berufen und sind für die Lehre in ihrem Bereich verantwortlich. Natürlich erfordern Topleistungen in der Forschung auch, dass Professoren selbst während der Vorlesungszeit etwa Konferenzen in Übersee besuchen und sich dann in Vorlesungen vertreten lassen müssen. Das ist keine Frage. Aber das kommt vielleicht zwei- oder dreimal im Semester vor und nicht permanent. In der Regel kann man auch gar keine Antikorrelation zwischen der Forschungsleistung eines Professors und seinem Engagement in der Lehre feststellen – also gute Forscher sind üblicherweise keine schlechten Lehrer, die ihre Vorlesungen schwänzen. Was man aber generell feststellen kann, ist: Je „geschäftstüchtiger“ ein Professor ist, desto seltener ist er in seinen Lehrveranstaltungen anzutreffen.

Aber sollten Professoren nicht auch geschäftstüchtig sein? Erst kürzlich schwärmte ein Kollege von mir, der aus Stanford von einer Reise zurückgekommen war, davon, wie geschäftstüchtig amerikanische Professoren seien. Dort gründeten Professoren viel mehr Firmen als bei uns und es herrsche die Meinung vor, dass ein Professor auch einen Ferrari fahren dürfe. Ja, das stimmt schon. Dazu sollte man aber sagen, dass amerikanische Universitäten rigoros überwachen, ob ihre Professoren ihren Verpflichtungen in der Lehre auch nachkommen, und Verstöße mit empfindlichen Gehaltseinbußen sanktionieren.

(Da-)Sein oder nicht (Da-)Sein? - Teil 1

(Foto: istock/leaf)

Wer in Nordrhein-Westfalen studiert, muss keine Seminare und Vorlesungen besuchen, um sein Studium erfolgreich abzuschließen. Doch ist eine generelle Abschaffung der Anwesenheitspflicht an deutschen Hochschulen wirklich sinnvoll? Eine Kolumne von Metin Tolan, Physikprofessor an der Technischen Universität Dortmund.

Lesen Sie hier den ersten Teil von Metin Tolans Kolumne zur „Anwesenheitspflicht an Hochschulen“.

Eine permanente Vertretung in jeder Vorlesungsstunde durch einen Mitarbeiter würde es in Stanford nicht geben. Der Professor dort fährt also einen Ferrari und kommt trotzdem seinen Verpflichtungen gegenüber der Hochschule nach. Es geht also, wenn man nur will und seine Prioritäten richtig setzt. Und wenn ein amerikanischer Kollege seinen Verpflichtungen aufgrund seiner Geschäfte einmal nicht mehr nachkommen kann, dann gibt er seine Professur an die Universität zurück – so läuft das dort.     

Was kann man also tun? Ganz einfach: Statt irgendwelche sinnlosen Gesetze zur Anwesenheitspflicht für Studierende in Lehrveranstaltungen zu erlassen, sollte man sich endlich dem weitaus wichtigeren Thema der Anwesenheitspflicht von Professoren an ihren Universitäten zuwenden. Es ist überfällig, dass es hier Mittel geben muss, um zumindest die ganz krassen Fälle zu sanktionieren. Mit den gegenwärtigen Gesetzen ist dies nur in sehr eingeschränktem Maße möglich. Als einzige Pflicht hat ein Professor im Wesentlichen seine neun Semesterwochenstunden Lehre abzuleisten. Ob und wie er das tut, wird in der Regel weder ausreichend kontrolliert noch bei Fehlverhalten ausreichend sanktioniert. Auch die Studierenden sind hier gefordert und müssten krasse Fälle des Missbrauchs viel stärker ihren Universitätsleitungen anzeigen. Hier ist meines Erachtens aber auch ganz klar der Gesetzgeber gefordert, die vorhandene „Freiheit“ doch etwas und mit Augenmaß einzuschränken. Aber damit macht man sich als Politiker sicher genauso viele Freunde wie ich mir mit diesem Beitrag ...